Geld & Recht

Kindergeld beantragen: So bekommst du 259 Euro pro Kind

Kindergeld beantragen nach der Geburt: Betrag 2026, Antrag bei der Familienkasse, Steuer-ID, Fristen, Kinderzuschlag und Kinderfreibetrag kompakt erklärt.

Kindergeld beantragen: Eltern kümmern sich nach der Geburt um den Antrag

Kindergeld beantragen solltest du direkt nach der Geburt – es ist die Familienleistung, die fast alle Eltern in Deutschland bekommen. 2026 zahlt die Familienkasse 259 Euro pro Kind und Monat, und zwar für jedes Kind in gleicher Höhe. Der Antrag ist schnell erledigt, wenn du weißt, was du brauchst. Hier erfährst du, wer Anspruch hat, wie der Antrag online funktioniert, warum die Steuer-ID deines Babys so wichtig ist und wie sich Kindergeld und Kinderfreibetrag unterscheiden.

Die Angaben entsprechen dem Stand Ende Oktober 2026 und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.

Kindergeld 2026: Wie viel bekommst du?

Das Kindergeld beträgt 2026 einheitlich 259 Euro pro Kind und Monat. Zum 1. Januar 2026 ist es um 4 Euro gestiegen. Anders als früher gibt es keine Staffelung mehr nach der Zahl der Kinder: Für das erste Kind bekommst du genauso viel wie für das dritte.

Anzahl KinderKindergeld pro MonatKindergeld pro Jahr
1 Kind259 Euro3.108 Euro
2 Kinder518 Euro6.216 Euro
3 Kinder777 Euro9.324 Euro

Das Kindergeld wird grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag gezahlt. Befindet sich dein Kind danach in Ausbildung oder Studium, kann der Anspruch unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 25. Geburtstag weiterlaufen.

Wer kann Kindergeld beantragen?

Anspruch haben in der Regel Eltern, die in Deutschland wohnen oder hier unbeschränkt steuerpflichtig sind. Auch Adoptiv-, Pflege- und Stiefeltern sowie Großeltern können unter bestimmten Bedingungen berechtigt sein. Für jedes Kind zahlt die Familienkasse das Kindergeld aber nur an eine Person.

  • Leben beide Eltern mit dem Kind zusammen, legt ihr selbst fest, wer den Antrag stellt.
  • Leben die Eltern getrennt, bekommt das Kindergeld der Elternteil, in dessen Haushalt das Kind lebt.
  • Für den Antrag brauchst du die steuerliche Identifikationsnummer von dir und von deinem Kind.

Tipp für Paare: Es spielt finanziell keine Rolle, wer das Kindergeld bezieht – die Höhe ist gleich. Praktisch ist oft der Elternteil, der ohnehin die Familienpost erledigt.

Kindergeld beantragen: Schritt für Schritt

So gehst du vor, wenn du nach der Geburt Kindergeld beantragen möchtest:

  1. Geburt beim Standesamt anzeigen: Meist übernimmt die Klinik die Meldung, sonst erledigst du sie selbst. Danach erhältst du die Geburtsurkunde.
  2. Steuer-ID abwarten: Das Bundeszentralamt für Steuern schickt die Identifikationsnummer deines Kindes nach der Anmeldung automatisch per Post.
  3. Antrag ausfüllen: Nutze das Onlineformular der Familienkasse oder den Papiervordruck. Für jedes Kind füllst du zusätzlich die „Anlage Kind“ aus.
  4. Unterschreiben oder digital signieren: Den ausgedruckten Antrag unterschreibst du. Bei Neugeborenen geht es mit einem ELSTER-Zertifikat auch komplett online.
  5. Einreichen: Schicke den Antrag an die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit, die für deinen Wohnort zuständig ist.
  6. Bescheid prüfen: Nach der Bearbeitung erhältst du einen Bescheid mit deiner Kindergeldnummer. Bewahre ihn gut auf.

Parallel solltest du an das Elterngeld denken, denn hier gelten strengere Fristen. Wie das geht, erklärt unser Leitfaden Elterngeld beantragen. Einen guten Überblick über Antrag und Auszahlung bietet auch das Familienportal des Bundes.

Kindergeld beantragen: Eltern berühren die Füße ihres Neugeborenen
Sobald die Steuer-ID deines Babys da ist, kannst du den Antrag stellen.

Antrag bei der Familienkasse: online oder auf Papier

Zuständig ist die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Den Antrag kannst du auf zwei Wegen stellen:

  • Online: Auf der Website der Familienkasse füllst du den Antrag digital aus. Danach druckst du ihn aus, unterschreibst ihn und schickst ihn ab. Für neugeborene Kinder kannst du den Antrag mit einem gültigen ELSTER-Zertifikat vollständig online stellen – ohne Ausdruck und Unterschrift.
  • Papier: Die Vordrucke „Antrag auf Kindergeld“ und „Anlage Kind“ bekommst du bei der Familienkasse oder als Download. Du schickst sie unterschrieben per Post oder wirfst sie in den Hausbriefkasten deiner Agentur für Arbeit.

Bei Fragen zum Antrag erreichst du die Familienkasse über ihre kostenlose Service-Hotline unter 0800 4 5555 30. Bist du im öffentlichen Dienst beschäftigt, kann in Einzelfällen eine eigene Familienkasse deines Arbeitgebers zuständig sein – frag im Zweifel bei deiner Personalstelle nach.

Diese Unterlagen brauchst du

Für ein neugeborenes Kind ist der Aufwand überschaubar. Halte Folgendes bereit:

  • den ausgefüllten Hauptantrag und eine Anlage Kind pro Kind
  • deine eigene Steuer-Identifikationsnummer
  • die Steuer-ID deines Kindes
  • deine Bankverbindung (IBAN)
  • bei getrennt lebenden Eltern Angaben zum anderen Elternteil
  • die Geburtsurkunde, falls die Familienkasse sie anfordert

Weitere Nachweise braucht es meist erst bei älteren Kindern, etwa eine Schul- oder Ausbildungsbescheinigung ab dem 18. Geburtstag. Fehlt etwas, meldet sich die Familienkasse bei dir.

Die Steuer-ID des Kindes: Ohne sie geht es nicht

Die steuerliche Identifikationsnummer ist für den Kindergeldantrag Pflicht – sowohl deine als auch die deines Kindes. Dein Baby bekommt sie automatisch: Nachdem das Standesamt die Geburt an die Meldebehörde übermittelt hat, schickt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) die Nummer per Brief an deine Adresse. In der Regel dauert das einige Wochen.

Ist der Brief verloren gegangen oder nie angekommen, kannst du die Steuer-ID beim BZSt erneut anfordern – über ein Onlineformular oder schriftlich. Aus Datenschutzgründen kommt die Nummer immer per Post, nicht telefonisch. Die Steuer-ID bleibt deinem Kind ein Leben lang erhalten. Bewahre den Brief deshalb gut auf.

Wichtig: Wartest du auf die Steuer-ID, verlierst du kein Geld, solange du den Antrag innerhalb von sechs Monaten stellst. Mehr dazu im nächsten Abschnitt.

Rückwirkend Kindergeld beantragen: maximal 6 Monate

Hast du den Antrag nicht sofort gestellt, ist das kein Drama – aber es gibt eine klare Grenze. Kindergeld wird rückwirkend für höchstens sechs Monate vor dem Monat gezahlt, in dem dein Antrag bei der Familienkasse eingeht. Gib im Antrag an, ab wann du Kindergeld möchtest.

Ein Beispiel: Dein Kind kommt im Februar zur Welt, und dein Antrag geht im Oktober ein. Dann zahlt die Familienkasse rückwirkend ab April. Für Februar und März wären die Ansprüche verloren – zusammen 518 Euro. Deshalb gilt: Kindergeld beantragen, sobald die Steuer-ID da ist.

Babyfüße auf den Füßen eines Erwachsenen – Kindergeld für die Familie
Kindergeld gibt es grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag, in Ausbildung auch länger.

Auszahlung und Änderungen melden

Die Familienkasse zahlt das Kindergeld monatlich auf dein Konto. Der genaue Auszahlungstag richtet sich nach der Endziffer deiner Kindergeldnummer; die Termine veröffentlicht die Bundesagentur für Arbeit jedes Jahr.

Ändert sich etwas an deiner Situation, musst du das der Familienkasse unaufgefordert mitteilen, zum Beispiel:

  • ein Umzug, auch ins Ausland,
  • eine neue Bankverbindung,
  • eine Trennung oder ein Wechsel des Haushalts, in dem das Kind lebt.

Zu Unrecht gezahltes Kindergeld fordert die Familienkasse zurück. Melde Änderungen deshalb lieber einmal zu viel als zu wenig.

Häufige Fehler beim Kindergeld beantragen

Der Antrag ist kurz, trotzdem kommt es immer wieder zu Verzögerungen. Diese Stolperfallen solltest du kennen:

  • Zu lange gewartet: Wer mehr als sechs Monate verstreichen lässt, verschenkt Geld. Stelle den Antrag, sobald die Steuer-ID deines Kindes vorliegt.
  • Falsche Steuer-ID: Ein Zahlendreher bei deiner oder der Nummer deines Kindes führt zu Rückfragen. Übertrage die Nummern sorgfältig aus dem Brief des BZSt.
  • Anlage Kind vergessen: Für jedes Kind brauchst du eine eigene Anlage – bei Zwillingen also zwei.
  • Unterschrift fehlt: Den ausgedruckten Onlineantrag musst du unterschreiben, sonst gilt er nicht als vollständig gestellt.
  • Doppelter Antrag: Stellen beide Eltern einen Antrag, verzögert das die Bearbeitung. Sprecht euch vorher ab.

Lehnt die Familienkasse deinen Antrag ab oder setzt sie einen falschen Zeitraum fest, kannst du innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids Einspruch einlegen. Begründe ihn kurz und lege fehlende Nachweise bei. Hilfreich ist auch ein Blick auf die eigene Planung: Neben dem Kindergeld beschäftigt viele Familien in den ersten Monaten die Frage nach der Elternzeit. Wann und wie du sie anmeldest, erfährst du in unserem Ratgeber Elternzeit beantragen.

Kindergeld oder Kinderfreibetrag: Was ist besser?

Neben dem Kindergeld gibt es steuerliche Freibeträge für Kinder. 2026 liegen der Kinderfreibetrag bei 6.828 Euro und der Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung bei 2.928 Euro pro Kind – zusammen 9.756 Euro für beide Eltern. Du musst dich aber nicht zwischen beidem entscheiden.

Das Finanzamt macht bei deiner Einkommensteuererklärung automatisch eine Günstigerprüfung: Es vergleicht, ob das bereits gezahlte Kindergeld oder die Steuerersparnis durch die Freibeträge höher ist. Bringen die Freibeträge mehr, bekommst du die Differenz über die Steuer zurück. Das betrifft vor allem Familien mit höherem Einkommen. Ausgezahlt wird während des Jahres immer zuerst das Kindergeld – deshalb solltest du es in jedem Fall beantragen. Details erklärt das Familienportal zur Günstigerprüfung.

Kinderzuschlag: Extra-Geld bei kleinem Einkommen

Reicht euer Einkommen zwar für euch selbst, aber nicht ganz für die ganze Familie, kann der Kinderzuschlag helfen. Er beträgt 2026 bis zu 297 Euro pro Kind und Monat zusätzlich zum Kindergeld, inklusive des Sofortzuschlags von 25 Euro.

  • Voraussetzung ist ein Mindesteinkommen von 900 Euro brutto im Monat bei Paaren und 600 Euro bei Alleinerziehenden.
  • Du beantragst ihn ebenfalls bei der Familienkasse, online oder schriftlich.
  • Mit dem KiZ-Lotsen der Familienkasse prüfst du vorab, ob ein Anspruch in Betracht kommt.

Wer Kinderzuschlag bekommt, hat zudem Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe und ist von Kita-Gebühren befreit. Mehr dazu erfährst du beim Familienportal zum Kinderzuschlag.

Was sich 2027 ändern soll

Bundestag und Bundesrat haben 2026 beschlossen, dass das Kindergeld künftig auch ohne Antrag fließen soll. Die automatische Auszahlung soll ab 2027 schrittweise starten. Bis die neuen Regeln greifen, gilt weiter das Antragsverfahren. Für Babys, die jetzt zur Welt kommen, musst du das Kindergeld also selbst beantragen. Auch eine Erhöhung des Kindergelds für 2027 ist geplant, aber noch nicht beschlossen.

Fazit: Kindergeld beantragen, sobald die Steuer-ID da ist

Kindergeld beantragen ist einer der einfachsten Behördengänge nach der Geburt. Mit Steuer-ID, Bankverbindung und dem Onlineantrag der Familienkasse ist er in wenigen Minuten erledigt. Achte auf die Sechs-Monats-Grenze, melde Änderungen zügig und prüfe, ob dir zusätzlich Kinderzuschlag zusteht. Wie viel Elterngeld du daneben erwarten kannst, zeigt dir unser Ratgeber Elterngeld berechnen – und für die Planung der Anschaffungen hilft unsere Liste zur Erstausstattung fürs Baby.

Häufige Fragen

Wie lange dauert es, bis das Kindergeld gezahlt wird?

Die Bearbeitung dauert je nach Familienkasse und Vollständigkeit deiner Angaben meist einige Wochen. Die erste Zahlung enthält dann auch die Monate seit der Geburt, sofern du innerhalb der Sechs-Monats-Frist beantragt hast. Danach kommt das Kindergeld monatlich.

Kann ich Kindergeld ohne Steuer-ID des Kindes beantragen?

Nein, die Steuer-ID deines Kindes ist für den Antrag erforderlich. Sie kommt nach der Geburtsanmeldung automatisch per Post vom Bundeszentralamt für Steuern. Solange du den Antrag innerhalb von sechs Monaten stellst, verlierst du durch das Warten kein Geld.

Wer sollte bei Paaren das Kindergeld beantragen?

Das könnt ihr frei entscheiden, wenn ihr mit dem Kind zusammenlebt. Die Höhe ist gleich, egal wer das Kindergeld bezieht. Bei getrennt lebenden Eltern steht es dem Elternteil zu, in dessen Haushalt das Kind lebt.

Wie viel Kindergeld gibt es 2026?

2026 beträgt das Kindergeld 259 Euro pro Kind und Monat. Der Betrag ist für jedes Kind gleich hoch, unabhängig davon, wie viele Kinder du hast. Für drei Kinder sind das 777 Euro im Monat.

Was passiert, wenn ich das Kindergeld zu spät beantrage?

Die Familienkasse zahlt rückwirkend höchstens für sechs Monate vor dem Monat, in dem dein Antrag eingeht. Ältere Ansprüche verfallen. Stelle den Antrag deshalb möglichst bald nach der Geburt.

TB

Geschrieben von

Tobias Brandt

Ressorts Ausstattung und Geld & Recht

Tobias Brandt ist bei Baby Insider für Ausstattung sowie Geld und Recht zuständig. Er vergleicht Babyschalen, Kinderwagen und Babyphones nach neutralen Kriterien und erklärt Elterngeld, Kindergeld und Elternzeit Schritt für Schritt. Als Vater von drei Kindern kennt er den Papierkram aus erster Hand.

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