Elternzeit beantragen ist für angestellte Eltern ein wichtiger Schritt, um sich nach der Geburt Zeit für das Kind zu nehmen. Streng genommen musst du die Elternzeit nicht genehmigen lassen, sondern beim Arbeitgeber verlangen, also rechtzeitig und in der richtigen Form anmelden. Elternzeit ist dabei etwas anderes als Elterngeld: Die Elternzeit regelt die Freistellung vom Job, das Elterngeld die finanzielle Unterstützung. Hier findest du die Grundlagen. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Beratung.
Was Elternzeit bedeutet
Elternzeit ist ein Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit. Grundsätzlich kann jeder Elternteil bis zu drei Jahre pro Kind nehmen, und zwar unabhängig voneinander und auch gleichzeitig. Ein Teil davon kann auf die Zeit zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag übertragen werden. Während der Elternzeit ist Teilzeitarbeit in einem begrenzten Umfang möglich. Für Mütter wird die Mutterschutzfrist nach der Geburt auf die Elternzeit angerechnet.
Die wichtigsten Fristen
Nach der aktuellen Rechtslage gelten für die Anmeldung beim Arbeitgeber unter anderem diese Fristen:
- Elternzeit bis zum dritten Geburtstag: Anmeldung spätestens sieben Wochen vor dem geplanten Beginn
- Elternzeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag: Anmeldung spätestens 13 Wochen vor dem geplanten Beginn
- Verbindliche Festlegung: Bei der Anmeldung für die ersten Lebensjahre musst du erklären, für welche Zeiträume innerhalb von zwei Jahren du Elternzeit nimmst. An diese Planung bist du grundsätzlich gebunden.
Möchte der andere Elternteil direkt nach der Geburt in Elternzeit gehen, muss die Anmeldung also schon in der Schwangerschaft erfolgen. Plant am besten frühzeitig gemeinsam. Änderungen oder eine Verlängerung sind in vielen Fällen nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich.
So sieht die Anmeldung aus
Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen, also auf Papier mit deiner eigenhändigen Unterschrift. Eine E-Mail, eine Nachricht im Messenger oder ein Fax reichen nach der Rechtsprechung nicht aus. In das Schreiben gehören:
- dein Name und deine Personalnummer, falls vorhanden
- der Hinweis, dass du Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz verlangst
- der genaue Zeitraum mit Beginn und Ende
- bei Bedarf der Wunsch nach Teilzeit während der Elternzeit mit gewünschtem Umfang
- Datum und Unterschrift
Gib das Schreiben persönlich ab und lass dir den Empfang mit Datum bestätigen, oder verschicke es so, dass du den Zugang nachweisen kannst. Eine Kopie gehört in deine Unterlagen.
Kündigungsschutz während der Elternzeit
Mit der Anmeldung beginnt ein besonderer Kündigungsschutz. Er gilt ab dem Zeitpunkt, zu dem du die Elternzeit verlangst, allerdings frühestens einige Wochen vor ihrem Beginn, und er dauert bis zum Ende der Elternzeit. Eine Kündigung durch den Arbeitgeber ist in dieser Zeit nur in seltenen Ausnahmefällen und mit Zustimmung der zuständigen Behörde möglich. Der Schutz gilt auch, wenn du während der Elternzeit bei deinem Arbeitgeber in Teilzeit arbeitest. Deine eigene Kündigung bleibt dagegen möglich, hierfür gelten besondere Regeln.
Teilzeit in der Elternzeit
Viele Eltern möchten während der Elternzeit stundenweise weiterarbeiten. Das ist bis zu einer gesetzlich festgelegten Wochenstundenzahl möglich. Unter bestimmten Voraussetzungen, etwa abhängig von der Betriebsgröße und der Dauer der Beschäftigung, hast du sogar einen Anspruch darauf. Teilzeit beeinflusst auch das Elterngeld, deshalb lohnt es sich, beides zusammen zu planen.
Fazit: Rechtzeitig und schriftlich anmelden
Wer Elternzeit beantragen möchte, sollte die Fristen im Blick haben, das Schreiben sorgfältig formulieren und den Zugang nachweisen können. Bei Unsicherheiten helfen der Betriebs- oder Personalrat, Gewerkschaften, Familienberatungsstellen oder eine Fachanwältin beziehungsweise ein Fachanwalt für Arbeitsrecht. Dieser Überblick ersetzt keine individuelle Beratung.
